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Bärbel Bas
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Frage von Claudia V. •

Ich hätte gerne gewusst, ob in dem Rentenreformpaket neben der höheren Lebenserwartung auch die Leistungseinschränkungen im Alter berücksichtigt wurden.

Leider fehlt mir aktuell in dem Rentenpaket die Berücksichtigung der sinkenden Leistungskapazität im zunehmenden Alter trotz höhere Lebenserwartung. Ich bin 65 Jahre, arbeite seit 40 Jahren als Sozialarbeiterin , ich bin mental erschöpft, darf aber noch bis 66,5 weiterarbeiten. Wie stellt man sich eigentlich die Erhaltung der Arbeitskraft vor? Gibt es in dem Rentenpaket auch Angebote wie z.B. alle 2 Jahre Anspruch auf eine REHA, um die Arbeitskraft zu erhalten?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau Von E.

die Alterssicherungskommission weist zu Recht darauf hin, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen frühzeitig unterstützt werden müssen. Deshalb kommt dem Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ besondere Bedeutung zu: Unterstützung soll bereits einsetzen, wenn erste gesundheitliche Belastungen erkannt werden. Ebenso wichtig sind altersgerechte Arbeitsplätze, damit Beschäftigte möglichst lange gesund im Erwerbsleben bleiben können. 

Der freiwillige Ü45-Check kann helfen, Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen und passende Angebote zur Prävention oder Rehabilitation einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas  

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