Erhöhung des Rentenalters für langjährig Versicherte mit Übergangsfristen?
Sehr geehrte Frau Bas,
bei der abschlagsfreien Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren sprechen Sie sich für eine Übergangsfrist von 5 Jahren aus.
Gilt dies für die Hochsetzung des Rentenalters von 63 auf 64 Bei der Rente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren auch?
Meine Altersteilzeit endet mit 63 und ich stehe sonst 1 Jahr ohne Einkommen da kurzfristig.
Weitere Fragen an Bärbel Bas
Seit 2005 gilt für die betriebliche Altersvorsorge die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge während der Einzahlungsphase nicht der Einkommensteuer unterliegen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht erst Steuern abführen müssen, bevor Sie sparen – Sie können also zunächst einen größeren Betrag investieren. Dadurch wächst das angesparte Kapital über die Jahre schneller an. Im Gegenzug wird die Auszahlung später regulär besteuert.
Ich halte es für falsch, die Generationen gegeneinander auszuspielen
Der Unterschied liegt vor allem darin, dass aus einer Einzelfallmöglichkeit der gesetzliche Regelfall würde. Wie das konkret aussieht, entscheidet sich erst im Gesetzgebungsverfahren, in das ich Ihre Sorge um die Belastung der Praxen mitnehme.
Ich bin Duisburgerin und wohne dort nach wie vor. In sitzungsfreien Wochen bin ich regelmäßig in Betrieben unterwegs, bei Betriebsräten und Gewerkschaften, am Infostand und da, wo man mir auch mal deutlich die Meinung sagt. Das ist der Kern meiner Arbeit.

