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Bärbel Bas
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Frage von Henry S. •

Da die Gewinne aus Aktien und Zinsen, etc kaum besteuert werden, das "Geld" arbeitet aber. Wann erwächst daraus eine Sozialversicherungspflicht?

Sehr geehrte Frau Bas, in unserer Gesellschaft öffnet sich die Vermögensschere immer weiter. Diese Ungleichheit muss bekämpft werden, für mich eine Erweiterung von Artikel 1 GG. In Deutschland wird die Ungerechtigkeit dank auch der geringen Erbschaftssteuer seit 100 Jahre zementiert. Wann denken sie ist der Staat bereit diese oligarchen Strukturen aufzubrechen? Eine Ausweitung der Sozialversicherungspflicht würde der großen Mehrheit der Bevölkerung zu Gute kommen. Denn bei mehr Einnahmen kann der Beitrag des Einzelnen gesenkt werden. Das entlastet auch die Betriebe die nicht von den Füllhörnern des Staates bedacht werden. Ich freue mich schon auf ihre Antwort.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Die Bundesregierung hat sich für diese Legislaturperiode in einem ersten großen Schritt auf eine Rentenreform mit sechs Bausteinen verständigt. Vier Bausteine wurden bereits beschlossen: Das Rentenpaket 2025 mit der Verlängerung der Haltelinie bis 2031 und der Vollendung der Mütterrente, das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie die Aktivrente. Daneben wurde auch eine Reform der privaten Altersvorsorge und die Eckpunkte für die Frühstartrente im Kabinett beschlossen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll weitere Vorschläge zur Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sich die Kommission mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Dabei wird sie sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage einer etwaigen Verbeitragung weiterer Einkommensarten beschäftigen. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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