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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Uwe C. •

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage muss der Steuerzahler die Kosten von monatlich über 11000€ allein nur für Frisur und Make-Up für Frau Baerbock bezahlen?

Quelle:

https://regionalheute.de/bericht-baerbock-gab-im-dezember-11-000-euro-fuer-styling-aus-1714774682/

Wie begründen Sie diese exorbitant hohe Summe von über 11000€ monatlich, die der Steuerzahler bezahlen muss, nur für Frisur und Make-Up von Frau Baerbock?

Erklären Sie mir bitte, warum ich, wenn ich vor einem Bewerbungsgespräch zum Frisör gehe, diese Frisörkosten noch nicht einmal steuerlich geltend machen kann, aber auf der anderen Seite für die von Frau Baerbock verursachten Kosten von monatlich über 11000€ zur Kasse gebeten werde?

Werden auch die zusätzlichen Kosten für Frau Baerbocks Outfit, wie Mode, Schmuck usw. dem Steuerzahler aufgebürdet?

Wenn ja, wie hoch sind diese 2024 gewesen?

Als Bundestagspräsidentin und damit "Chefin" der Bundestagsverwaltung, sollten Sie diese Fragen beantworten können.

Oder sind Sie der Meinung, dass geht die Bürger, die diesen Wahnsinn bezahlen müssen, nichts an?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Als Außenministerin repräsentiert Frau Baerbock die Bundesrepublik Deutschland und steht regelmäßig in der Öffentlichkeit. Ein angemessenes Erscheinungsbild ist dabei wichtig und wird von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern erwartet. Zugleich vermitteln Inhaberinnen und Inhaber repräsentativer Funktionen mit einem gepflegten Äußeren die Würde ihres Amtes und drücken Respekt gegenüber Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern aus dem In- und Ausland aus. 

Es ist internationaler Standard, dass Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates bei öffentlichkeitswirksamen Anlässen - wie zum Beispiel Bild- und Fernsehterminen oder beim Zusammentreffen mit Staatsgästen – beispielsweise Termine bei einer Friseurin oder einem Friseur wahrnehmen können. Die Aufwendungen sind Bestandteil der Amtsausübung und im Bundeshaushaltsplan berücksichtigt.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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