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Bärbel Bas
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Frage von Michael E. •

Frage an Bärbel Bas von Michael E. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bas,

laut einer Meldung auf www.ard.de ( www.ard.de/intern/ard-datenabgleich-rundfunkbeitrag/-/id%3D1886/nid%3D1886/did%3D2863548/1e7z2go/index.html ) wird ein Abgleich der Daten des Rundfunk-Beitragsservice mit den Daten der Einwohnermeldeämter vorgenommen.

Warum wird bei diesem Abgleich, wie in der Meldung zu lesen, der Familienstand mit übermitelt, wogengen dieser Aspekt der Daten auf den Formularen zur Neu- Änderungsmeldung ( www.rundfunkbeitrag.de ) fehlt?

Da in diesem Bereich zweifelsfrei mit IT-Systemen und Datenbanken gearbeitet wird, kann ein technisches / programmiertechnisches Problem ausgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
M. Eiter

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Eiter,

ganz formal ist Rundfunkpolitik zwar Ländersache und wird über die Rundfunkstaatsverträge geregelt. Als Ihre Bundestagsabgeordnete habe ich Ihre Frage aber trotzdem gerne aufgenommen und den für Beitragsfragen zuständigen SWR um eine Stellungnahme gebeten.

Das Justiziariat des SWR hat mir auf Ihre Frage geantwortet, dass Anmeldung und einmaliger Meldedatenabgleich zwei völlig unterschiedliche Verfahren seien. Bei der Anmeldung sei dem Beitragsservice bekannt, dass für eine Wohnung gezahlt wird. Es ist nichts weiter zu veranlassen. Der einmalige Meldedatenabgleich soll es ermöglichen, herauszufinden, für welche Wohnungen noch nicht gezahlt wird. Dies lässt sich nicht ohne
Weiteres aus den übermittelten Meldedaten herauslesen. Werden z.B. die Daten von acht Personen übermittelt, die alle in Duisburg unter der gleichen Adresse wohnen, dann lässt sich daraus nicht ohne weiteres erkennen, auf wie viele Wohnungen sich die acht Personen verteilen.

In einem ersten Verarbeitungsschritt der Meldedaten wird laut SWR zunächst festgestellt, welche Meldesätze einem Beitragskontoinhaber zugeordnet werden können. Für alle Meldesätze, zu denen keine solche Zuordnung gefunden werden konnte, wird anschließend mittels der Daten zu aktueller Wohnung, früherer Wohnung, Nachname, Familienstand und Umzugsdaten nach Übereinstimmungen gesucht. Die Kenntnis des Familienstandes ist bei der Gruppierung der Meldesätze zu Haushaltsgruppen, und damit für die Feststellung, dass eine Klärung des Beitragssachverhaltes ggf. erforderlich ist, von Bedeutung. Ist daher z.B.
bekannt, dass für einen Herrn Maier unter der Duisburger Adresse bereits ein Beitragskonto besteht, dann besteht keine Notwendigkeit mehr, die
verheiratete Frau Maier unter der gleichen Adresse anzuschreiben. Noch aussagekräftiger ist die Übermittlung des Status "ledig" in einem solchen
Fall. Dies könnte zwar durchaus auf ein Geschwisterpaar in einer Wohnung hinweisen, würde aber ebenso die Annahme rechtfertigen, dass dort eben
unabhängig voneinander zwei Maier in zwei verschiedenen Wohnungen wohnen mit der Folge, dass vom Beitragsservice ein Mailing an den neu
hinzugekommenen Maier erfolgt. Ähnliches gilt für den Fall des Status "geschieden". Damit erweist sich das Datum "Familienstand" jedenfalls für
den Beitragseinzug als geeignet und zweckmäßig.

Insofern führt die Übermittlung des Familienstandes zu einer Reduzierung der Briefe und damit auch zu einer Reduzierung von Personen, die auf den einmaligen Meldedatenabgleich hin angeschrieben werden. Im Übrigen sei im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genau festgehalten, welche Daten zu übermitteln sind. Die Rundfunkanstalten halten sich daher genau im gesetzlichen Rahmen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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