(...) Die damalige Zusammenlegung von zwei Staaten und ihren Rentensystemen war ein überaus komplexer Prozess. Viele Sonderregelungen aus dem DDR-Rentensystem wurden damals nicht übernommen, was eine Lösung des Problems über das heutige Rentenrecht sehr erschwert. Über die Personengruppe der Geschiedenen hinaus gibt es noch viele weitere Menschen aus den alten Bundesländern, die Teile ihrer Lebensleistung nicht in ausreichendem Maße anerkannt sehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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