Bei der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung (EU) 909/2014 (Zentralverwahrerverordnung) handelt es sich um einen zentralen Bestandteil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion von 2020 mit dem Ziel, die EU-Abwicklungsmärkte effizienter zu machen und gleichzeitig die Finanzstabilität zu gewährleisten.
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