Axel Voss
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CDU
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Frage von Daniel M. •

Frage an Axel Voss von Daniel M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Voss!

Sie haben am 27.10.2015 den "Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union" zugestimmt und die Änderungsanträge abgelehnt.

Am Tag danach publizierte der Telekom-Chef bereits einen Artikel auf der Firmenwebseite, wie die Telekom zukünftig Firmen für "gute Übertragungsqualität" zur Kassen bitten will: eine "Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent" und zwar für eine ganze Menge an Diensten: "Das fängt bei Videokonferenzen und Online-Gaming an und geht über Telemedizin, die automatisierte Verkehrssteuerung und selbststeuernde Autos bis zu vernetzten Produktionsprozessen der Industrie." - die ersteren sind dabei inzwischen selbstverständlich.

Die Firmen, die zur Kasse gebeten werden, werden diese Kosten natürlich weiterreichen.

Ist es das, was Sie wollten? Das Internet in der Form, wie wir es kennen abschaffen und selbst vor inzwischen alltäglichen Diensten Bezahlschranken errichten? Vielen Dank!

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Frage bezüglich des Themas "Netzneutralität".

Ich unterstütze den Erhalt von Netzneutralität im Rahmen des verhandelten Kompromissvorschlags zur Telekommunikationsbinnenmarkts-Verordnung.
Diskriminierungsfreien Internetzugang halte ich dabei für unabdingbar.

Doch "das Internet in der Form, wie wir es kennen" bedeutet für mich ein Internet, das von ständiger Weiterentwicklung geprägt ist. Unter dem Aspekt, dass sich das Angebot von Internetdiensten stetig weiterentwickelt und sich dabei verschiedene Dienste entwickeln können, die verschiedene Übertragungsgeschwindigkeiten erfordern, könnte es aber bei Engpässen im Netz dazu kommen, dass diese Dienste empfindlich gestört werden. Im Allgemeinen ist es wichtig, dass Datenstau verhindert wird. So gibt es ohne Zweifel Daten, die einer besonderen Wichtigkeit obliegen, etwa Daten von Gesundheits- und Sicherheitsdiensten oder Maschinen-zu-Maschinen-Kommunikation. Deshalb muss im Fall einer Verknappung von Kapazitäten im Netz vernünftig gehandelt werden. Es muss erlaubt sein, zwischen unterschiedlichen Daten differenzieren zu können, allerdings ohne nachteilige Abweichungen von Netzneutralität in den Mitgliedsstaaten zu verursachen, d.h. ohne Nachteile für Internetnutzer und einige Internetdienstanbieter zuzulassen.

Der gefundene Kompromiss lässt deshalb Raum für Innovation im Bereich entsprechender Spezialdienste, die eine Priorisierung des Datentransports zulassen, sofern der gerechte Zugang zum offenen Internet geschützt bleibt. Welche Dienste als Spezialdienst eingestuft werden, muss künftig noch konkretisiert werden. Nutzer sollen keinen spürbaren Nachteil erfahren. Die Aufregung, die auf das zügige Statement von Seiten der Telekom folgte, zeigt einmal mehr, dass es sich um ein sensibles Thema handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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