Axel Voss
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CDU
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Frage von Adrian G. •

Sehr geehrter Herr Voss, Wie stehen Sie zum Thema Chatkontrolle bei der Wahl am 14.10.2025. Dankeschön Mit Freundlichem Gruß

Axel Voss
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Vorschlags der dänischen Ratspräsidentschaft zur "Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet" (auch bekannt als "Chatkontrolle"). 

Dieser Vorschlag nähert sich dem Ursprungstext der Europäischen Kommission an und hat zum Ziel eine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten zu finden, damit wir auf EU-Ebene endlich handlungsfähig im Kampf gegen Kindesmissbrauch sein können. 

Laut Kompromisstext soll Cybersicherheit umfassend geschützt werden. Dies soll geschehen, indem Erkennungstechnologien sorgfältig auf ihre Wirksamkeit und vor allem auf Risiken für die Cybersicherheit geprüft werden sollen, bevor sie zugelassen werden.

Gemäß Vorschlag erlaubt die Verordnung die Anwendung von Erkennungstechnologien bei Diensten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur vor der Übertragung der Inhalte, also auf den Geräten der Nutzer, nicht während der Übertragung oder auf den Servern. Dabei wäre die Zustimmung der Nutzer erforderlich, bevor eine solche Erkennung erfolgen darf.

Positionierung des Europäischen Parlaments: 

Im November 2023 hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission abgestimmt und eine klare Position eingenommen. Diese Position fand eine breite Zustimmung auch in dem Lager im Parlament, welches Freiheitsrechte und Privatsphäre im Internet verteidigt. 

In dem Bericht wurde ausdrücklich betont, dass Verschlüsselung, besonders Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, entscheidend für die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller Nutzer ist. Die Verordnung soll weder die Verschlüsselung einschränken noch schwächen. Anbieter dürfen ihre Dienste weiterhin mit den höchsten Verschlüsselungsstandards anbieten, da diese für Vertrauen und Sicherheit digitaler Dienste unverzichtbar sind.

Als Mitglied der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ist es mir ein Anliegen zu betonen, dass wir in Europa entschieden gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen müssen. Diese Verbrechen sind abscheulich und verdienen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung. Daher benötigen die Ermittlungsbehörden wirksame und ausgewogene Instrumente, um die Täter aufzuspüren und die Opfer zu schützen. Die vom Ausschuss beschlossene Positionierung zur genannten Verordnung berücksichtigt dieses Anliegen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.

Mehr Prävention - keine „Chatkontrolle“ - mit dieser Positionierung im Europäischen Parlament haben wir eine ausgewogene Balance gefunden, um den Schutz von Kindern zu stärken und gleichzeitig präventive Maßnahmen gezielt zu etablieren. Wir sehen darin eine dringend erforderliche Stärkung des Kinderschutzes im digitalen Raum sowie der Opferrechte, sowohl online als auch offline. Dabei kommt dem EU-Zentrum für den Schutz von Kindern eine entscheidende Rolle zu.

Es bleibt nun abzuwarten, ob der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft eine Mehrheit im Rat finden wird. Sollte dies der Fall sein, können Sie versichert sein, dass bei interinstitutionellen Verhandlungsrunden das Parlament seine gefundene Position verteidigen wird, um die Stimme der europäischen Bürger entschieden und verantwortungsvoll zu vertreten. Sie können darauf vertrauen, dass ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe weiterhin für eine Gesetzgebung mit Augenmaß eintreten werde. Insbesondere wenn es darum geht, den Ausgleich der Grundrechte im digitalen Zeitalter - in diesem Fall das Recht auf Privatsphäre der Internetnutzer einerseits und das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit minderjähriger Opfer sexualisierter Gewalt andererseits - in Einklang zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Axel Voss

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