Axel Voss
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Frage von Erika K. •

Frage an Axel Voss von Erika K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Voss, durch die Berichterstattung zum TTIP-Freihandelsabkommen zwischen USA und Europa wurde deutlich , wie wenig selbst EU-Abgeordnete über dieses Abkommen informiert sind. Fühlen Sie sich ausreichend informiert über Inhalte und Klauseln? Z.B. hinsichtlich der Einhaltung europäischer Lebensmittelstandards, der Beweislastpflicht des Verbrauchers in den USA oder der Schadensersatzforderungen seitens us-amerikanischer Firmen bei nicht eingetroffenen (fiktiven) Gewinnen?
Sind die geringen positiven Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum das Risiko der Standardabsenkungen in der EU wert?

Interessant dazu die Dokumentation des Senders 3Sat am 20.3.14 "Gefährliche Geheimnisse - wie USA und EU den Freihandel planen".

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Krenzer,

Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zu den Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP).

Der Handel zwischen den USA und Europa umfasst trotz einer Reihe immer noch existierender Handelshemmnisse bereits heute rund ein Drittel der globalen Handelsströme. Entsprechend groß ist das Potential für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand, das sich aus einer noch besseren Integration dieser beiden Wirtschaftsräume ergeben könnte. Daher begrüße ich das Ziel eines transatlantischen Freihandelsabkommens ausdrücklich. Gerade in Zeiten, in denen wir die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise noch immer spüren, ist ein solches Freihandelsabkommen also das günstigste und beste Konjunkturprogramm, das wir bekommen können.

Wenngleich ein Freihandelsabkommen also einige gewichtige Vorzüge mit sich bringt, ist vollkommen klar, dass dies Abkommen nicht um jeden Preis zustande kommen darf. Ich stimme Ihnen zu, dass das transatlantische Freihandelsabkommen nicht dazu führen darf, dass die hohen europäischen Verbraucherschutzstandards im sensiblen Lebensmittelbereich oder im Datenschutz gewissermaßen durch die Hintertür ausgehöhlt werden. Eine gegenseitige Anerkennung von Standards darf jedenfalls nicht bedeuten, dass Standards abgesenkt werden.

Ein Grund warum keine Einsicht in die Dokumente der US-Seite genommen werden kann ist, dass die USA Vorbehalte geäußert haben und die Kommission diese daher nicht veröffentlichen darf. Hierbei werden auch rechtliche Aspekte wie Schutz des geistigen Eigentums von den Amerikanern als Begründung angeführt. Durch die Berichterstatter und Teilnehmer der Verhandlungsdelegation der EU-Kommission werden die Mitglieder des Handelsausschusses jedoch darüber unterrichtet, wie die USA sich zu den verschiedenen Aspekten positioniert haben. Ich als Abgeordneter, der keine Funktion in Bezug auf das TTIP im Handelssauschuss hat, kann mich an meine Fraktions-Kollegen wenden, die entsprechend eingebunden sind, die mich umfassend informieren.

Im Sinne einer transparenten Verhandlungsführung werden Informationsveranstaltungen von der Kommission angeboten. Eine solche Veranstaltung hat bereits Anfang März mit der Vertretern der Kommission, Verbraucherschutz-, Umwelt- und Industrieverbände und zahlreiche andere Nichtregierungsorganisationen und anderen Verbänden stattgefunden. Dort konnten die verschiedenen Organisationen ihre Positionen zum Freihandelsabkommen den Vertretern der Kommission präsentieren, während diese wiederum über den Fortgang der Verhandlungen berichtet haben.

Ich versichere Ihnen, dass ich den Verlauf der Verhandlungen aufmerksam verfolgen und auch das Abkommen, wenn es abschließend ausgehandelt ist, einer eingehenden Prüfung unterziehen werde. Am Ende werde ich einem europäisch-amerikanischem Freihandelsabkommen nur dann zustimmen, wenn es dadurch nicht zu Nachteilen für die Menschen in Europa kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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