
(...) Ich persönlich halte es für überzeugend, Erklärungsregelung und Widerspruchsregelung zu kombinieren: Der Staat wird dazu verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger zu einer Erklärung aufzufordern, ob sie zu einer Organspende bereit sind. Zugleich werden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, dass im Falle einer unterbleibenden Erklärung die Organentnahme erlaubt ist, wenn die Angehörigen nicht widersprechen. Zum einen kann so die Kluft zwischen Organbedarf und Organspenden verringert werden: In Deutschland warten ja jährlich etwa 12.000 Kranke auf ein lebensrettendes Organ, während nur etwa 3.000 Organe zu Verfügung stehen. (...)