bei der Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge muss ein Betriebsrentner seit 2004 sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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