Wird die Teilfreistellung für Erträge aus Investmentfonds nach § 20 Investmentsteuergesetz auch beim Altersvorsorgedepot berücksichtigt?
Oder findet ein anderer Ausgleich für die Körperschaftsteuerbelastung auf ebene des Fonds statt? Andernfalls würde es, auch wenn keine Kapitalertragsteuer beim Anleger anfällt, eine teilweise Doppelbesteuerung der Erträge entstehen. Im Gesetzt und der Gesetztesbegründung (Drucksache 21/4088) konnte ich zu diesem Thema leider keine Aussage finden.

Antwort ausstehend von Axel Knoerig CDU