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Axel Gehrke
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Frage von Harald O. •

Frage an Axel Gehrke von Harald O. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter gesundheitspolitischer Sprecher Herr Prof. Dr. Gehrke,

die Organspendebereitschaft ist nach einer aktuellen Umfrage der Barmer Krankenkasse von 56 Prozent der Befragten im Jahr 2018 auf 42 Prozent der Befragten im Mai 2019 gefallen https://www.zeit.de/news/2019-05/24/barmer-umfrage-bereitschaft-zur-organspende-laesst-nach-20190524-doc-1gv13k .

Ein Einbruch innerhalb eines Jahres um 25 Prozent, d.h., dass eine Person von vier Personen nicht mehr spenden möchte?

Im Zusammenhang mit der aktuellen Organspendedebatte, was schliessen Sie daraus?
Was halten Sie von einem mit Honorarmitteln (Geld) geförderten, umfassenden Ausbau von organprotektiven Therapien um die Organfunktion von Patienten zu erhalten und zu verbessern?
Wurde im Gesundheitsausschuss zumindest einmal darüber diskutiert - unter Einbeziehung von Experten die nicht aus der Transplantationsindustrie und der Pharmaindustrie kommen oder von diesen lobbyiert werden - dass organprotektive Therapien die einzig wirksame medizinische Therapie darstellen, um die Anzahl der Menschen auf der Organwarteliste zu verringern und das furchtbare Leiden von Explantierten und deren Angehörigen zu verhindern?

Mit freudlichen Grüßen
H. O.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre interessante Email zum Thema Organspende.

Als Obmann und Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit teile ich Ihre Kritik am Rückgang der Organspendebereitschaft und dem politischen Vorgehen der Altparteien, auf die diese zurückzuführen ist. Auch die derzeitigen Situation der Unterfinanzierung innovativer Therapien und der Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) sind ständiges Thema im Arbeitskreis Gesundheit.

Hier das Kurzstatement AK Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion zum aktuellen Gesetzentwurf:
Wir sind für eine „Vertrauenslösung“, aber gegen eine „Widerspruchslösung“ bei der Organspende

Brauchen wir die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den SPD – Fraktionsvize Karl Lauterbach vorgeschlagene „Widerspruchslösung“ (jeder Bürger, der nicht widersprochen hat, ist Organspender!), um den vielen, auf ein Spenderorgan wartenden, Kranken besser helfen zu können?
Begründet wird der Vorstoß mit dem Argument, dass die Bevölkerung der Organspende an sich mehrheitlich positiv gegenüberstehe, aber diese rund 80 % eben nicht über einen Organspendenausweis verfügten. Nur mit der Widerspruchlösung seien diese Menschen lückenlos für eine Organspende erreichbar und das organisatorische Problem, das für den Rückgang der Organspenden und die mangelnde Erreichbarkeit der Spender verantwortlich sei, sei gelöst. Die Organspendenzahlen würden dann stark steigen und den wartenden, oft sterbenskranken Menschen sei geholfen.
Warum aber verfügen diese rund 80 % der Bevölkerung nicht über einen Organspendenausweis? Tatsächlich nur, weil ein gesetzliches Organisationsdefizit besteht?
In den bisherigen Debatten (Parlament, Anhörungen, Fachgesprächen) haben wir immer wieder herausgestellt, dass das System zur Gewinnung von Spenderorganen für den Bürger undurchsichtig gestaltet ist, auf der entscheidenden bloßen Legaldefinition des Hirntodes als Todesfeststellung des Menschen beruht und damit insgesamt auch für die mehrheitlichen Befürworter einer Organspende wenig vertrauenserweckend und rechtsstaatlich sicher erscheint, zumal offene und wahrhaftige Aufklärungsarbeit, gerade auch durch das Bundesgesundheitsministerium mit seinen vielfältigen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert nicht erfolgt.
Dieses Defizit wurde auch nicht durch das neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende ausgeglichen. Im Gegenteil! Durch Änderung der Stellung des Transplantationsbeauftragten, der in jedem Krankenhaus nun ermächtigt ist, potentiell geeignete Organspender frühzeitig zu melden, wird das mangelnde Vertrauen der auch positiv eingestellten Bevölkerungsteile weiter strapaziert. Wir haben, sozusagen als „Sicherungsseil“, zwei Anträge wenigstens zur einheitlichen und rechtsstaatlichen Regelung der Qualifikation und der Aufgabenbereiche der Transplantationsbeauftragten gestellt.
Fakt ist, Vertrauen in das förderwürdiges Projekt „Organspende“ gewinnt man nicht durch Zwangsmaßnahmen gegen den Bürger, der sich zu Recht in jeder Lebenssituation, auch in der Phase des Sterbens, darauf verlassen können muss, dass ihm der Staat nicht ungefragt „auf die Pelle rückt“.
Genau das sieht aber die „Widerspruchslösung“ vor, mit der der Bürger zu einem von einzelnen Politikern gewünschten Verhalten gezwungen werden soll.
Wir stehen für eine „Vertrauenslösung“, zu der eine wahrhaftige, verstärkte Aufklärung der Bürger gehört und die eine rechtsstaatlich gesicherte Neuordnung des Transplantationsrechts fordert. Dabei kann der öffentliche Gesundheitsdienst ebenso einen Beitrag leisten, wie Informationsangebote von behördlichen Bürgerdiensten und Ärzten. Für eine solche Politik stehen im 21.Jahrhundert nicht nur mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk-und Fernsehen Möglichkeiten zur Verfügung möglichst viele Menschen zu erreichen, sondern gerade die digitalen Anwendungen bieten eine Informationsplattform für viele. Es braucht keine zusätzliche staatliche Intervention in Form der Einführung einer Widerspruchslösung, sondern ehrliche Aufklärung als Hilfestellung zur freien Entscheidungsfindung. Dann werden sich auch mehr Menschen bewusst für eine Organspende entscheiden.

Wir werden weiterhin jeden erfolgversprechenden Ansatz verfolgen, um das Leiden von Patienten, Explantierten und deren Angehörigen zu verringern.

Ihnen danke ich für Ihr freundliches Interesse an unserer Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen
Ihr A. Gehrke