Frage von Urte P. • 27.07.2017

Antwort von Astrid Timmermann-Fechter CDU • 23.09.2017
(...) Juli 2015 für Geburtshilfeleistungen erhalten, werden die steigenden Prämien der Berufshaftpflichtversicherung ausgeglichen. Freiberuflich tätige Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen, werden dauerhaft finanziell entlastet. Der Sicherstellungszuschlag wird seit Januar 2016 ausgezahlt und wurde nach Information des GKV-Spitzenverbands inzwischen von über 2000 freiberuflichen Hebammen beantragt. (...)