
Gerade in den genannten Branchen sind die Lohnkosten einer der größten Kostenfaktoren, weshalb die Idee für die Ausnahme vom Mindestlohn aufkam, um diese Kosten zu senken. Die Ausnahme vom Mindestlohn hätte sich lediglich auf die Saisonarbeit bezogen. Dies ist jedoch, das hat mittlerweile auch das Landwirtschaftsministerium geprüft, rechtlich nicht umsetzbar.