(...) Sie glauben, mit dem Verzicht auf eine Kennzeichnungspflicht würde ein Spielraum für polizeiliche Straftaten einräumt und die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb der Gesetze, in der Anonymität zu bewegen. Diese Behauptung und den zugrunde liegenden Denkansatz lehne ich ab. (...)
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