
(...) Eine unterschiedliche Entwicklung zwischen Ost- und Westdeutschland ist dabei nicht ungewöhnlich. So stieg z.B. die Beitragsbemessungsgrenze Ost in der Rentenversicherung von monatlich 4.400 Euro (jährlich 52.800 Euro) im Jahr 2006 auf monatlich 4.550 Euro (jährlich 54.600 Euro) im Jahr 2007. In den alten Ländern blieb die Beitragsbemessungsgrenze hingegen unverändert. (...)