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Frage von Anja S. •

Frage an Arnold Vaatz von Anja S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Vatz,

im Jahr 2003 hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnete bereits 4 Jahre zuvor die Antikorruptionskonvention des Europarates. Doch bisher ist keines der beiden Übereinkommen von Deutschland ratifiziert. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die in Deutschland unzureichenden strafrechtlichen Regelungen der Abgeordnetenbestechung.

Damit wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Eine Verantwortung, zu der sich Bundesregierung und die Kanzlerin übrigens auch im Schlussdokument der G8-Konferenz 2007 in Heiligendamm erneut bekannt haben.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen:
Wie erklären Sie den Umstand, dass die deutsche Gesetzgebung bis heute die Bestechung ausländischer Abgeordneter strafrechtlich sanktioniert, die Bestechung deutscher Abgeordneter aber nicht, und weshalb die Bestechung von Verwaltungsangehörigen bestraft wird, nicht aber die von Abgeordneten?
Was haben Sie persönlich bisher konkret unternommen, um die erforderliche Änderung des § 108 e StGB herbeizuführen?

Mit freundlichen Grüßen
Anja Schöne

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schöne,

Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption nicht unterzeichnet, weil die darin geforderten Maßnahmen in Deutschland bereits gesetzlich geregelt sind. Das deutsche Strafrecht entspricht in diesem Bereich dem internationalen Standard. Die in der UN-Konvention genannten Präventionsmaßnahmen werden z.B. nicht nur umgesetzt, sondern gehen in ihrer Konsequenz in Deutschland noch darüber hinaus.

Auch der von Ihnen angesprochene Tatbestand der Abgeordnetenbestechung ist klar geregelt. Die Bestechung von Volksvertretern (z.B. Kauf oder Verkauf der Stimme bei Abstimmungen) ist nach § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Auch die Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr ist nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Mir ist derzeit nicht bekannt, dass die Große Koalition eine Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung für erforderlich hält.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz