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Arnold Vaatz
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Frage von Alexander V. •

Frage an Arnold Vaatz von Alexander V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Vaatz.
Als Vater und Gymnasiallehrer im Freistaat Sachsen sehe ich mich für meine eigenen Kinder sowie auch für die Kinder und Jugendlichen unseres Gymnasiums und darüber hinaus in der Mit-Verantwortung für ihr Leben in Sicherheit, Gleichberechtigung, Freiheit und Gesundheit. Diese demokratischen Qualitäten werden durch aktuelle gesetzliche Veränderungen sowie Gesetzesvorlagen verletzt - IfSG §20 (Möglichkeit der Anordnung von Schutzimpfungen, an denen die Bevölkerung verpflichtend teilzunehmen hat, da im Bedarfsfall alle Menschen als bedroht eingestuft werden können und Kontraindikation meist erstnachfolgend auftreten), §28 (Einschränkung von Grundrechten durch Reduktion der Teilnahme am öffentlichen und beruflichen Leben) oder im Entwurf zum zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung (S. 34 Immunstatusdokumentation analog der Impfdokumentation in einem Dokument als Grundlage zum Nachweis der Immunität, welche nach RKI nicht lebenslang vorliegt und somit eine Impfung zwingend notwendig macht) oder im Entwurf zum Medizin-Produkt-Gesetz (u.a. Beschleunigung von Zulassungsverfahren, Reduktion klinischer Kontrolle, Haftungsübertragung an die Bundesrepublik Deutschland)...

Vorgenannte Aspekte zeichnen folgendes Bild:
Einführung eines Immunitätsnachweises mit indirekter Pflicht zur Impfung mit Impfstoffen, deren Entwicklung von kommerziellen Unternehmen mit Steuermitteln erfolgt und deren Nebenwirkungen durch Haftungsübertragung ebenfalls durch Steuermittel finanziert werden.

Wie verantworten Sie diese vorliegenden Gesetze bzw. Gesetzesvorlagen mit ihren gravierenden Auswirkungen auf o.g. Qualitäten vor Ihren Wähler*innen doch vor allem vor Ihren Kindern und Ihren Enkeln?

Wie stellen Sie das detailgenaue Studium der vorliegenden Dokumente (IfSG 58 Seiten, Formulierungshilfe 2. Gesetz 73 Seiten, MPEUAnpG-GE 221 Seiten) sicher und welche Experten werden hierbei transparent einbezogen?

Laut dem Regierungsprogramm 2017 - 2021 bekennt sich die CDU zum Schutz des menschlichen Lebens und zum Schutz der Menschenwürde unter Einhaltung ethischer Grenzen. Wie wenden Sie diesen Grundsatz hinsichtlich der Mitwirkung zur Entscheidung o.g. Gesetzesvorlagen an?

Vielen Dank.
A. V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vogt,

es gibt seitens des Bundesgesundheitsministeriums Überlegungen zur Einführung eines Immunitätsausweises. Zunächst halte ich es für zulässig, solche Gedanken aufzugreifen und zu prüfen. Daher beauftragte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unter anderem den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme. Vorgesehene Regelungen, wie im "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wurden gestrichen. Nun ist bekannt, dass nicht nur der Ethikrat die Einführung eines Immunitätsausweises ablehnt, zumindest solange, bis eine Resistenz gegen das Virus klar nachweisbar ist.

Auch eine Impfpflicht wird es nicht geben, sondern Regelungen, welche die Impfbereitschaft steigern sollen. Da Sie den Schutz der Menschenwürde in diesem Zusammenhang nennen, ist auch folgende Sichtweise zulässig:
Zwar schränke eine Impfpflicht, wenn es sie denn gäbe, die freie Entscheidung des Einzelnen ein. Andererseits haben die Menschen ebenso ein Recht auf körperliche Unversehrtheit – siehe Grundgesetz. Die körperliche Unversehrtheit wird eingeschränkt, wenn sich eine Person von einer nicht geimpften Person ansteckt. Dieses Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, steigt bei fehlendem Herdenschutz aufgrund geringerer Impfquoten. Nicht nur Forschungsergebnisse sondern vor allem statistische Fakten belegen seit Jahrzehnten, dass Impfungen zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen gehören, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Eine wirksame Grundrechtskontrolle wird in diesem Zusammenhang durch die Gerichte ausgeübt.

Außerdem ginge es bei einem Immunitätsausweis, sollte dieser tatsächlich konkret werden, nicht um die Einführung einer Zwangsimpfung, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Immunitäts – und Impfdokumentation und darauf basierend um die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Gleichzeitig müssen auch ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick genommen werden.
Abgesehen davon, dass es noch keinen Corona-Impfstoff gibt gehe ich nicht davon aus, dass über eine Impfpflicht entscheiden werden müsste, weil die allermeisten Menschen ein vitales Interesse daran haben, geimpft zu werden. Wie bei anderen Impfungen würde am Ende die impfbereite Mehrheit die Minderheit der Impfkritiker schützen- auch ohne Zwang.

Ihre Bedenken zu den Generalklauseln im IfSG kann ich nachvollziehen. Laut dem Infektionsschutzgesetz dürfen die notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Noch immer herrscht Ungewissheit über das Ausmaß der Gefahren, die vom Corona-Virus ausgehen sowie die Eignung und Erforderlichkeit der zu ergreifenden Maßnahmen. Die Verhältnismäßigkeit muss durch die Politik immer wieder dahingehend überprüft werden, ob es weniger einschneidende befristete Maßnahmen gibt. In diesem Zusammenhang wird es fortlaufend auch Anpassungen im IfSG und der dazugehörigen Verordnungen geben. Die Grundrechtskontrolle erfolgt auch hier wieder über die Rechtsprechung. Dies kann ich gegenüber meinen Kindern und Enkelkindern ohne massive Bedenken vertreten.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz