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Arnold Vaatz
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Frage von Philipp M. •

Frage an Arnold Vaatz von Philipp M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

in letzter Zeit werden europaweit die Bürgerrechte immer weiter eingeschränkt! Nun die Frage. Wie ist ihre Meinung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung? Falls sie diese befürworten, was erhoffen sie sich davon und ist es nicht ein bisschen viel Überwachung? Und inwiefern ist die Richtlinie überhaupt verfassungskonform? Sie sind bestimmt in der DDR aufgewachsen und haben von der damaligen Überwachung etwas mitbekommen. Nun stellt sich mir die Frage, warum wird schon wieder ein Überwachungsapparat aufgebaut? Wie soll gewährleistet werden, das die Daten AUSSCHLIESLICH für die Kriminalitätsbekämpfung genutzt wird, und nicht auch Profile von Menschen erstellt werden? Wer versichert mir, dass die Daten nicht missbraucht werden?

Diese Fragen stellen sich natürlich nur, wenn sie die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung befürworten!

Was ich auch noch anmerken möchte, betrifft die "Killerspiel"-Debatte. Natürlich ist sie nur mal wieder eine Kurzschlussreaktion auf Ereignisse, aber mir stellt sich dabei die Frage, warum sich Jugendliche überhaupt so viele Stunden am Tag vor den Computer setzen. Kann es nicht auch sein, das der Staat seine Jugendförderung vernachlässigt, aber ein völlig unnötiges Verbotsverfahren gegenüber Computerspielen ankurbelt, nur um im nachhinein festzustellen, das der Nutzen gleich Null ist? Was passiert, wenn ich die Spiele nicht mehr im Laden kaufen kann? Genau, das Internet lässt grüßen und fast jeder Jugendliche hat in seinem Leben schon mal eine Tauschbörse gesehen. Und so nebenbei, das Tauschen wird nicht sterben, den die Interessen von Millionen Menschen weltweit wiegen höher als die Interessen einiger macht- und geldgeiler Konzerne. Es werden sich immer schlaue Köpfe finden, die den Datentausch ermöglichen. Und deshalb möchte ich sie noch bitte, das sie die Legalisierung( im Sinne einer Kulturflatrate) der Tauschbörsen vorantreiben.

So jetzt ist der Platz alle.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Murgas,

die Neuregelung der TK- Überwachung basiert auf einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die in nationales Recht umzusetzen ist. Ich bemerke hierzu folgendes:
Die Bundesregierung hat im Februar vergangenen Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikations-dienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungs-antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545 – die ich Ihnen gern per e-mail zusenden kann, wenn Sie möchten), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung). Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb, weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf hierfür vorbereitet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bei dieser Umsetzung darauf achten, dass die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten werden. Eine massive Überwachung oder eine Einschränkung der Bürgerrechte wird es damit nicht geben. Auch wenn, wie oben bereits beschrieben, keine Gesprächsinhalte gespeichert werden dürfen, lassen die Verbindungsdaten zu Internetseiten dennoch Rückschlüsse auf die zu beobachtende Person zu. Dieser Umstand lässt sich nicht vermeiden. Diese Datenabfrage darf aber nur bei Verdacht einer Straftat getätigt werden.

Nun zu Ihrem zweiten Anliegen. Meines Erachtens brauchen wir konkrete Vorschläge, wie der Konsum von gewaltverherrlichenden Computer- und Videospielen wirkungsvoll eingedämmt werden kann. Der Staat sollte ein klares Zeichen setzen, dass Spiele, in denen auf eine realitätsnahe und häufig brutale Art und Weise das massenhafte Töten von Menschen simuliert wird, mit unserer Werteordnung nicht vereinbar sind.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Notwendigkeit der Abstimmung von Bund und Ländern im Hinblick auf ein Verbot von sog. Killerspielen vereinbart. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich gegenwärtig dafür ein, die Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Bezug auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Andere Vorschläge, z.B. aus Bayern, zielen speziell auf die Präzisierung des Strafrechtstatbestands der Gewaltverherrlichung im Hinblick auf sog. Killerspiele.
Unabhängig von der Überlegung, welche Wege am sichersten die Verbreitung solcher Computerspiele verhindern können, lassen sich die Forderungen der CDU/CSU-Fraktion folgendermaßen zusammenfassen:
Wir treten für ein generelles Verbot von Vermietung und Verleih schwer jugendgefährdender Videofilme sowie Video- und Computerspiele ein, da die meisten der indizierten Videofilme, die in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, aus Vermietvorgängen, insbesondere durch volljährige Freunde, stammen. Wir setzen uns für ein generelles Verbot des Vertriebs von Bildträgern mittels Verleihautomaten ein.* *Wir wollen eine verbindliche Alterskennzeichnung von Video- und Computerspielen analog der Regelung bei Filmen und Videofilmen. Wir werden ein Verbot sog. Killerspiele, bei denen in menschenverachtender Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern realitätsnah simuliert werden, festschreiben. Unser Ziel ist die umfassende Stärkung und Unterstützung der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Jugendmedienschutz. Wir fordern eine Verbesserung der Ausstattung der Ermittlungsbehörden für den Anlass unabhängige Recherche jugendgefährdenden Materials im Internet und eine Intensivierung der Anstrengungen zur Verbesserung der Filtersoftware für die gesicherte Nutzung des Internets durch Kinder und Jugendliche. Wir fordern europäische und international gültige Schutzstandards im Jugendmedienschutz.

Diese Forderungen können jedoch nicht die Kontrolle der Eltern und Erziehungsberechtigten ersetzen, die den Medienkonsum ihrer Kinder im Blick haben sollten. Die von der CDU/CSU geforderten Verschärfungen können die gewissenhafte Wahrnehmung der Erziehungs-verantwortung nur flankieren.

Bitte lassen Sie mich noch folgendes anmerken. Natürlich wird nicht jeder, der derartige Spiele konsumiert, zum Amokläufer. Seit längerem weisen Forschungsberichte aber darauf hin, dass mediale Gewalt auch geeignet ist, langfristige Effekte auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu bewirken, die zu einem Anwachsen der Akzeptanz von Gewalt führen. So war es bei den Amokläufen der letzten Jahre häufig so, dass die Täter in großem Ausmaß brutale Computerspiele konsumierten. Wenn noch bestimmte Faktoren, wie z.B. eine labile psychische Verfassung oder beträchtlich angestaute Wut hinzukommen, können solche gewaltverherrlichende Computerspiele als verhängnisvolle Initialzünder wirken.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz