(...) Mir ist klar, dass wir uns hier in einem Zielkonfliktbereich bewegen. Der uneingeschränkt geltenden freien Selbstbestimmung steht in Ausnahmenfällen die Notwendigkeit gegenüber, einen schweren gesundheitlichen Schaden nur dann abwenden zu können, wenn ein Patient zwangsbehandelt wird. Sonja Steffen MdB, die seinerzeit für die SPD im Deutschen Bundestag sprach, führte aus: "Im Gesetzentwurf sind die Bedingungen für eine Zwangsbehandlung genau formuliert. (...)
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