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Frage von Michael B. •

Frage an Armin Schuster von Michael B.

Sie haben für den "Bundeswehreinsatz gegen den silamischen Staat" in Syrien gestimmt. Für diesen "Einsatz" gibt es weder ein Mandat der Un noch ein Hilfeersuchen der syrischen Regierung. Es handelt sich somit um einen völkerrechtswidrigen und grundegesetzwidrigen verbrecherischen Angriffskrieg gegen Syrien. Sie haben die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger durch Ihr Verhalten in höchste Gefahr gabracht. Soweit sich die Kriegssaktivitäten gegen den sialmischen Staat richten, drohen Mordanschläge auf Zivilisten in Deutschland. Und wenn die Russen weiter durch den Kriegstreiber Nummer 1, die Nato, militärisch provoziert werden, was zu erwarten ist, dann ist ein Atomkrieg unausweichlich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie bereit sind, die Verantwortung für Ihre Tat (Zustimmung zum Krieg) zu übernehmen und für die Folgen ihrer Tat zu haften. Wenn ja, in welcher Form?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brandner,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Dezember, in der Sie sich deutlich gegen den vor kurzem beschlossenen Syrien-Einsatzes der Bundeswehr aussprechen. Gerne möchte ich Ihnen meine Haltung in dieser Frage darlegen.

Die Anschläge in Paris haben auch uns getroffen, sie gehen uns in jeder Beziehung etwas an. Es steht für mich daher außer Frage, dass wir unserem engen Partner und Verbündeten Frankreich beistehen. Dazu gehört auch, dass eine militärische Unterstützung unserer Bündnispartner offen diskutiert wird. Dies haben wir intensiv im parlamentarischen Rahmen in der vergangenen Woche getan. Für mich gibt es keine Alternative zu einer schnellen Bekämpfung des IS als Grundlage der Befriedung Syriens und des Iraks. Ich habe daher bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag mit Ja gestimmt.

Rechtsgrundlage des Einsatzes ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 51 der UN-Charta. Seit dem 11. September 2001 gilt das dort hinterlegte Recht auf kollektive Selbstverteidigung auch in Bezug auf Angriffe durch terroristische Netzwerke. Darüber hinaus beruht das Bundestagsmandat auf der Beistandsklausel in Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages. Daher steht das Mandat für den Einsatz aus meiner Sicht auf einer rechtlich soliden Basis. Das Mandat ist auf 12 Monate befristet und wird in einem Jahr sorgfältig auf den Erfolg des Einsatzes hin evaluiert. Uns als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist aber auch klar, dass eine langfristige Konfliktbewältigung in Syrien nur mit einem UN-Mandat möglich sein wird. Deshalb ist eine zeitnahe Resolution des UN-Sicherheitsrates unabdingbar.

Ein Erfolg im Kampf gegen den IS wird aber nicht allein durch einen militärischen Einsatz gelingen. Nur ein vernetzter Ansatz im Zusammenspiel mit einer ausreichenden Entwicklungshilfe, einer besseren Unterstützung der syrischen Nachbarländer zum Beispiel bei der Versorgung der Flüchtlinge und vor allem einem andauernden politischen Dialog zwischen allen Interessengruppen wird zu einer langfristigen Stabilisierung der Region führen.

Auf politischer Ebene sind wir mit der Wiener Syrien-Konferenz auf einem guten Weg, erstmals sitzen dabei die USA, Russland, die Europäer aber auch regionale Akteure wie Saudi-Arabien und der Iran an einem Tisch. Wenn es uns gelingt, einen Verständigungsprozess zwischen der verhandlungsbereiten Opposition und dem Regime in Syrien zu erreichen, gibt es die Chance zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen den IS im Land. Bisheriges Ergebnis der Verhandlungen: In sechs Monaten soll eine erste Übergangsregierung geschaffen werden, nach weiteren 18 Monaten sollen die ersten freien und unabhängigen Wahlen den Erhalt beziehungsweise Neuaufbau der syrischen Staatlichkeit sichern.

Im neuen Haushalt für 2016 hat die Koalition darüber hinaus eine deutliche Aufstockung der Entwicklungshilfe für den Nahen Osten vereinbart. So erhöhen wir die humanitäre Hilfe für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak auf rund eine Milliarde Euro. Zudem stellen wir im nächsten Jahr 850 Millionen Euro mehr für die Entwicklungszusammenarbeit bereit, um dem Terrorismus seine Grundlage zu entziehen. Gleichzeitig decken sich diese Maßnahmen mit den fortwährenden Bestrebungen zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen. Schon deshalb ist es in unserem Interesse, den Kampf gegen den IS zu forcieren. Dazu gehört natürlich auch der Kampf gegen die Finanzierungsquellen des IS. Hier hat der Bundestag schon im April dieses Jahres den Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung verschärft und dringt international darauf, die Finanztransfers und Ölgeschäfte des IS nachhaltig zu unterbinden.

Die genannten Maßnahmen sind nur ein Teil des vernetzten Ansatzes, der die beschlossene militärische Unterstützung unserer Bündnispartner einrahmt und auf eine langfristige Stabilisierung der Region abzielt. Der Einsatz kann aber nur zu einem Erfolg werden, wenn sich auf politischem Wege möglichst schnell eine gemeinsame Strategie zur Bekämpfung des IS herausbildet. Diesen Prozess werden wir weiterhin intensiv begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster MdB