Was unternehmen Sie bezüglich der Honorarkürzungen der Psychotherapeut*innen zum 1. April 2026?
Zum 1. April 2026 drohen Honorarkürzungen von 4,5% für Psychotherapeut*innen, obwohl der Anteil der psychotherapeutischen Leistungen im Gesundheutssystem bei ca 0,5% liegt und dieser Anteil dem Gesundheitssystem prozentual wirklich wenig einspart. Gleichzeitig wird die Versorgungs der GKV-Versicherten weiter drastisch eingeschränkt. Wie Sie sicher aus dem engen oder erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis wissen, ist es schon heute sehr schwer einen Psychotherapieplatz in angemessener Zeit zu finden - OBWOHL die AU-Tage durch psychische Leiden auf Platz 2 stehen und für die ganze Gesellschaft wahnsinnig teuer sind!
Schon heute ist die Vergütung von Privatpatient*innen deutlich besser als die der GKV. Der Anreiz nach einer wirlich zehrenden, teuren und langen Ausbildung zur Psychotherapeutin noch einen Kassensitz zu kaufen und GKV-Patient*innen zu versorgen wird weiter sinken.
Ich bitte Sie inständig sich für eine Beanstandung des Beschlusses nach Paragraph 94 SGB V einzusetzen.


