Frage von Jan M. • 12.01.2022

Antwort von Ariane Fäscher SPD • 14.01.2022
vgl. BT-Drucksache 20/188
Julia Tham
vgl. BT-Drucksache 20/188
die einrichtungsbezogene Impfpflicht umfasst alle beschäftigten Personen, die geimpft werden können.
da Ihre Fragen nunmehr offenbar nicht dem Informationsgewinn dienen, werde ich diese Fragen, die darauf zu zielen scheinen, entweder die Quellen oder meine Schlussfolgerungen infrage zu stellen, nicht mehr beantworten.
Die Impfstoffe sind auch gegen Omikron wirksam. Bürgerinnen und Bürger entscheiden gegenwärtig eigenverantwortlich unter Abwägung der Risiken, ob sie sich impfen lassen.
Ja.
Bisher ist der "sich abzeichnende Personalnotstand" infolge der Impfpflicht nach Rücksprachen mit Einrichtungen und Kommunen im Wahlkreis nicht erkennbar.