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Ariane Fäscher
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Frage von Silke M. •

Frau Fäscher, haben Sie bei Recherche Impfpflicht-Pflege alle Personen nach 15.03.22 berücksichtigt, die nach Grundimmunisierung keine weitere Impfung wollen und somit laut EU als ungeimpft zählen?

Sehr geehrte Frau F., ich arbeite seit 10 Jahren in einer Behinderteneinrichtung in Oranienburg. Meine Tochter ist in Ausbildung in der Oberhavel Kliniken.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

die einrichtungsbezogene Impfpflicht umfasst alle beschäftigten Personen, die geimpft werden können. Dabei gelten die dann gültigen Verordnungen. Gegenwärtig ist nach meiner Kenntnis eine doppelte Impfung ausreichend vgl. Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt - Bundesgesundheitsministerium und Drucksache 830/21 des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüßen

Ariane Fäscher

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