(...) Offiziell darf der Bund zwar PPP-Modelle nur dann realisieren, wenn ihm dadurch kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, aber selbst der Bundesrechnungshof hat ein Gutachten zu Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau veröffentlicht, woraus ersichtlich wird, dass der Bund durch diverse Zahlenspielereien in der Kalkulation der Projekte benachteiligt sein kann. PPP-Projekte im Autobahnausbau werfen mehrere Problemkreise auf, die bisher nur unzureichend geklärt wurden. Beim A-Modell schließt der Bund mit dem siegreichen Bieterkonsortium einen Vertrag über 30 Jahre. (...)
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