(...) Münzen und Kunst sind nicht über denselben Kamm zu scheren, es gibt hier sicherlich Unterschiede und auf diese wird auch im bisherigen Referentenentwurf zum zukünftigen Kulturgutschutz eingegangen. Bisher sind die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste national wertvollen Kulturgutes so formuliert, dass Münzsammler davon regelmäßig nicht betroffen sind. Insbesondere scheidet die Eintragung einzelner Münzen, abgesehen von absolut herausragenden Einzelfällen, aus. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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