Portrait von Anton Hofreiter
Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen
70 %
199 / 283 Fragen beantwortet
Frage von Johann V. •

Frage an Anton Hofreiter von Johann V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Hofreiter,

die Förderung erneuerbarer Energien hat auch massive Verteilungswirkungen.

Im Kern findet mit den festgesetzten Vergütungen eine Umverteilung von "unten nach oben" statt.

Mit weit über den Marktpreisen liegenden Vergütungen für (z.B.) PV-Strom oder bei Biogasanlagen werden vermögende Unternehmer, Landwirte, Immobilienbesitzer, etc,. unterstützt. Bezahlen müssen dies die normalen Verbraucher über höhere Strompreise.

Darüberhinaus gibt es auch klare Fehlsteuerungen, die bedenklich sind (als Stichwort sei der immense Maisanbau genannt).

Warum werden solche Themen in Ihrer Partei nicht kritisch begleitet bzw. es wird den Fehlentwicklungen entgegen getreten?

Mit freundlichen Grüßen
Johann Vetter
Dipl.-Kaufmann

81739 München

Portrait von Anton Hofreiter
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Vetter,

vielen herzlichen Dank für diese interessante Frage. Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist leider etwas kompliziert.

Aber grundsätzlich geben wir Ihnen Recht, die § 19 Umlage wird auch von unserer Seite seit Wochen stark kritisiert. Wichtig: Die Mehrkosten, die hier auf die Verbraucher zukommen haben aber nichts mit der Energiewende zu tun, sondern dies war Lobbyeinfluss pur. Die Mehrkosten für die Verbraucher entstehen, weil die schwarz-gelbe Bundesregierung die Industrie entlasten will, nicht weil mit dem Geld die erneuerbare Energien gefördert werden. Aus diesem Kontext heraus haben wir Grüne diesen Änderungsantrag, in dem diese Regelung verpackt war, auch im Bundestag abgelehnt.

Das Vorgehen, wie, wann und in welcher Höhe die neue Umlage an die Verbraucher weitergegeben wird, wird gerade in einem Festlegungsverfahren einer Beschlusskammer der Bundesnetzagentur festgelegt. Auch in der Branche herrscht große Unsicherheit, wie die neue Umlage weitergegeben werden kann.

Ob die Kosten von den Versorgern an die Kunden weitergegeben werde dürfen, hängt vom individuellen Vertrag ab. Auch die SWM bieten unterschiedliche Verträge an. Speziell diese neue Umlage ist grundsätzlich nicht an das Netzgebiet (das ist hier entscheidend) gekoppelt. Die Versorger bieten normalerweise je nach Netzgebiet zu unterschiedlichen Preisen an, da die Netznutzungsentgelte je nach Struktur des Netzgebiets variieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anton Hofreiter

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Anton Hofreiter
Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen