(...) Ungeachtet der fortschreitenden Harmonisierung der europäischen Finanzaufsichtsvorschriften gilt, dass zahlreiche Rechtsbereiche von Bedeutung für den EU-Finanzbinnenmarkt nach wie vor national geprägt und nicht harmonisiert sind, darunter eine Vielzahl von zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften, für die sich die Mitgliedsstaaten ihre Regelungsbefugnis vorbehalten. (...)
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