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Antje Kapek
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hellen S. W. •

Unterstützen Sie die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD?

Sehr geehrte Frau Kapek, die AfD zeigt starke Tendenzen, die Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Setzen Sie sich für die Prüfung des Verbots ein?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Um unsere Demokratie vor ihren Feinden zu schützen, sieht das Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Ein Parteiverbot ist allerdings an hohe Hürden gebunden, denn es handelt sich um einen weitreichenden Eingriff in den ebenfalls grundrechtlich geschützten Parteienwettbewerb. Seit 2017 besteht zudem die Möglichkeit, Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. So geschehen mit der NPD im selben Jahr.

Die NPD-Verbotsverfahren haben gezeigt, dass neben verfassungsfeindlichen Zielen, auch die Frage entscheidend ist, ob diese Ziele potenziell umgesetzt werden können. Dies wurde mit Blick auf ein Parteiverbot der NPD seinerzeit verneint, könnte sich aber laut vieler Expert*innen bei der AfD anders darstellen. Aufgrund der wachsenden Wahlerfolge und der fortwährenden Radikalisierung zu einer rechtsextremen Partei.

Wir begrüßen es sehr, dass derzeit wieder verstärkt über die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie angesichts des wachsenden Rechtsextremismus und die richtigen Instrumente dafür gesprochen wird. Dazu zählt selbstverständlich auch ein mögliches Parteiverbot und der richtige verfassungsrechtliche Umgang mit der AfD. Hierzu sind wir innerhalb unserer Partei in einem Abwägungsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist.
 
Unabhängig von der Frage des Parteiverbots, bleibt unsere Verantwortung als Gesellschaft, das Rechtsextremismusproblem weiterhin offensiv anzugehen, Betroffene rechter Gewalt besser zu schützen und unsere Demokratie nachhaltig zu stärken. Denn durch ein erfolgreiches Parteiverbot alleine, verschwinden weder rechte Ideologien, noch deren Anhänger*innen.

Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage.

Herzliche Grüße

Antje Kapek

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