
(...) Mit dem in der zurückliegenden Legislatur verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz konnte bezüglich der Betriebsrenten einige Verbesserungen auf den Weg gebracht werden. In denjenigen Fällen, in denen Beschäftigte über ihren Arbeitgeber eine Riester-Rente organisieren, haben wir die Doppelverbeitragung abgeschafft, da hier das alte System tatsächlich zu nicht tragbaren Nachteilen geführt hat. (...)