
(...) Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) beim Autobahnbau sind in der Tat weiterhin möglich, aber keinesfalls eine Neuerung durch die Gesetzesänderung, sondern bereits jetzt zulässige und seit mittlerweile sieben Jahren angewandte Praxis. Die sogenannten „Netz-ÖPP“ hingegen, also die schleichende Teilprivatisierung durch Streckenkonzessionen, wie beispielsweise in Frankreich geschehen, wird durch die Änderung der Verfassung nun sogar explizit grundgesetzlich verboten. (...)