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Ansgar Heveling
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Frage von Hannah M. •

Frage an Ansgar Heveling von Hannah M. bezüglich Gesundheit

Guten Tag,

ich möchte hier mit das alt bekannte Thema der Legalisierung von Hanf ansprechen.Ich bin 15 Jahre alt und kenne Leute in meinem Alter die Hanf regelmäßig konsumieren. Dadurch das es illegal ist bekommen sie es problemlos auf dem Schwarzmarkt den dort,kümmert sich niemand darum wie alt der Käufer ist oder wie viel er konsumiert. Durch die Legalisierung würde der Schwarzmarkt ausgelöscht werden und man könnte den Verkauf genauer kontrollieren. Das Hanf illegal ist schreckt die Konsumenten nicht ab. Das es illegal ist bringt wenig,weil Leute es trotzdem weiter kaufen und konsumieren. Ich sehe oft vollkommen betrunkene Menschen die mir dann oft zu nahe kommen oder mich grundlos in der Stadt beleidigen,ich finde Alkohol ist eine schlimme Droge da sie einen grundlegend verändert,es gibt so viele schlimme Vorfälle die nur durch Alkohol entstanden sind,aber in solchen Situationen schließen alle ihre Augen. Die Polizei guckt weg,alle gucken weg. Sobald aber jemand gefasst wird der absolut nichts gemacht hat,aber Hanf dabei hat,wird die totale Aufruhr gemacht. Hanf hat meist eine beruhigende Wirkung,man möchte nichts Böses und geht Streit so gut wie möglich aus dem Weg. An dem Konsum ist noch nie jemand gestorben und ich kann mir nicht vorstellen das jemand nur aus dem Grund das er es konsumiert hat,danach eine Straftat begangen hat. Viele Menschen sind süchtig und suchen Hilfe,aber wo soll man sich melden wenn es illegal ist? Würde man auf den legalen Verkauf von Hanf,Steuern setzen würde könnte man viel Geld einnehmen und es für sinnvolle Dinge einsetzen. Der riesige Schwarzmarkt,der problemlose Verkauf an Jugendliche,die Kriminalisierung von unschuldigen Personen ist schrecklich,öffnet eure Augen! Aus Hanf kann man Textilien,Plastik,Kosmetik und Medizin herstellen! So vielen Menschen könnte geholfen werden,es gibt eine Chance Krebs zu heilen warum wehrt ihr euch dagegen?

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Liebe Hannah Müller,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage, auf die ich nachfolgend gerne näher eingehen möchte.
Cannabis zählt zu den illegalen Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Verboten ist Cannabis in Deutschland nicht nur nach dem BtmG, sondern darüber hinaus auch nach den internationalen Drogenkonventionen. Hintergrund des Verbotes sind die erheblichen Gefahren, die von einem regelmäßigen Cannabiskonsum ausgehen, gerade für Heranwachsende. Cannabis ist der Grund Nummer eins für die Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in psychosozialen Beratungsstellen.

Die Schädlichkeit des Cannabiskonsums, insbesondere für Heranwachsende, steht außer Frage. Neben einer erhöhten Gefahr, an Depressionen zu erkranken und Psychosen zu erleiden, befürchtet die Wissenschaft insbesondere erhebliche Gefährdungen für die Hirnentwicklung. Eine Legalisierung von Cannabis würde gerade von Jugendlichen als Signal der Unbedenklichkeit aufgefasst werden. Dies zeigt sich etwa im US-Bundesstaat Colorado, in dem die Abgabe an Erwachsene – nur diese - im Jahr 2014 legalisiert worden ist. Nach aktuellen Zahlen liegt der Konsum bei den 12- bis 17-Jährigen heute um 74 Prozent über dem US-Durchschnitt.

Eine Ausnahmeregelung wurde für die medizinische Anwendung von Cannabis bei schwerkranken Patientinnen und Patienten geschaffen, denen keine andere therapeutische Behandlung zur Verfügung steht. Auf Initiative der Drogenbeauftragten hin hat die Bundesregierung im Mai 2016 dem Deutschen Bundestag einen weiteren Gesetzentwurf zu Cannabis als Medizin vorgelegt. Es sollen mehr Schwerkranke Zugang zu Cannabis erhalten und die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

Parallel dazu setzt sich die Drogenbeauftragte nachdrücklich für wirkungsvolle Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention ein. Bitte bedenken Sie auch, dass wir – gerade im internationalen Vergleich – in Deutschland eine sehr fortschrittliche Drogen- und Suchtpolitik verfolgen. Beispielsweise konnte international erst in diesem Jahr, anlässlich der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zum Weltdrogenproblem, Einigkeit darüber erzielt werden, dass Drogenabhängigkeit eine Krankheit ist und entsprechend behandelt werden sollte.
In einigen Ländern werden Drogenhandel und –besitz sehr streng, zum Teil sogar mit dem Tod, bestraft. Deutschland geht stattdessen einen differenzierten Weg: Der Cannabiskonsum selbst ist nicht strafbar. Mit § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat der Gesetzgeber überdies die Möglichkeit geschaffen, beim Besitz „geringer Mengen“ zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen von Strafe abzusehen. Hiervon wird in der Praxis vielfach Gebrauch gemacht. Diese Regelung stellt aber keinen Automatismus dar. Ob ein Verfahren tatsächlich eingestellt wird, hängt letztlich vom Einzelfall und den jeweiligen Umständen ab.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB

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