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Ansgar Heveling
CDU
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Frage von Ralf S. •

Frage an Ansgar Heveling von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

auf den Internetseit der Deutscen Bundespost findet man folgenden Text.

"Consumer-Adressen - gezielt neue Kunden ansprechen

Sie möchten mit Mailings neue Kunden im hart umkämpften Consumer-Markt gewinnen? Wir liefern Ihnen dafür qualitativ hochwertige Haushaltsadressen, die mit zahlreichen Zusatzinformationen angereichert werden können.

Die Vermietdatenbank von Deutsche Post Direkt bietet die Qualitätsadressen, die Sie für Ihre erfolgreiche Neukundengewinnung benötigen. Unsere rund 37 Millionen Adressen decken nahezu den gesamten Markt an Privathaushalten ab.

Zusätzlich zu den Consumer-Adressen enthält die Vermietdatenbank über eine Milliarde qualifizierte Merkmale aus dem mikrogeografischen System microdialog Daten zu Soziodemografie, Konsumverhalten, Wohnstruktur und Region. Damit ist eine zielgruppenspezifische Selektion von Anschriften möglich.

Zur Adresspflege wird u. a. die Anschriftenprüfung der Deutschen Post genutzt, wodurch die Adressen fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht werden.

Vorteile

* geringe Retourenquoten durch topaktuelle Adressen
* durch hohe Marktabdeckung erreichen Sie nahezu alle Privathaushalte in Deutschland
* genaue Zielgruppenansprache aufgrund von umfassenden Zellinformationen

Leistungen

* Mindestabnahmemenge 5.000 Consumer-Adressen
* ständig aktualisierte Adressen zum ein- oder mehrmaligen Einsatz
* microdialog-Variablen zur zielgruppengenauen Adressselektion: Daten zu Soziodemografie, Konsum, Struktur und Region
* auf Ihre individuelle Zielgruppe abgestimmte Selektion

Funktion

* Neukundengewinnung per Direkt Marketing
* Steigerung des Abverkaufs und des Umsatze"

Wer hat eigentlich diese Nutzung dre Kundendaten der Deutschen Bundespost genehmigt? Wie seiht das mit Datenschutz aus?

MfG
Ralf Scholze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Scholze,

der Handel mit Daten und Adressen ist ein sehr sensibles Thema, das in seinem ganzen Umfang nur selten öffentlich erkennbar wird. Viele Bereiche des privaten Geschäftslebens, aber auch caritative Einrichtungen, greifen auf den Datenhandel zurück.

Der Gesetzgeber hat bereits in den siebziger Jahren den Bedarf für eine gesetzliche Regelung gesehen und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschlossen. Es wurde zuletzt im Jahre 2009 grundlegend überarbeitet und dient dazu, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Auch die von Ihnen angesprochene Dienstleistung der Deutschen Post wird durch das BDSG erfasst. Dort finden sich für diese Fälle die Voraussetzungen, welche Daten erhoben und gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen.

Eine Nutzung und Weitergabe von Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung ist nach § 4 Absatz 1 BDSG in Verbindung mit § 28 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 BDSG demnach unter gewissen Bedingungen zulässig (das sog. Listenprivileg)– auch ohne Einwilligung des Betroffenen.

Das ist nur dann nicht der Fall, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Zusätzlich hat nach § 28 Absatz 4 BDSG jeder das Recht dazu, der Verwendung seiner Daten zu widersprechen. In diesem Fall dürfen seine Daten nicht genutzt oder weitergegeben werden.

Das Angebot der Deutschen Post ist nach dem BDSG also grundsätzlich zulässig. Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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