Die aktuelle Regelung besagt, dass Mitglieder des Bundestages pro Jahr der Mitgliedschaft eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erhalten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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