Warum führt der Bund die pauschale Beihilfe nicht ein und beendet die Benachteiligung von beamteten Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankung in der GKV – während die Länder längst vorangehen?
Sehr geehrte Frau Klose, ich bin als Beamtin aufgrund einer Behinderung in der GKV verblieben und muss meinen KV-Beitrag vollständig allein tragen. Diese strukturelle Benachteiligung trifft insbesondere Menschen, die ohnehin gesundheitlich vorbelastet sind.
Während inzwischen fast alle Bundesländer (bald 13) die pauschale Beihilfe eingeführt haben, um echte Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV zu schaffen, bleibt der Bund untätig. Damit wird eine bekannte Ungleichbehandlung bewusst fortgeführt.
Das ist auch politisch schwer nachvollziehbar: Selbst parteiübergreifend wird die pauschale Beihilfe unterstützt (z. B. zuletzt CDU Rheinland-Pfalz, Drucksache 18/13095). Warum fehlt dieser Schritt auf Bundesebene? Die Diskussion über eine Einbeziehung von Beamt:innen in die Rentenversicherung scheint mir vor diesem Hintergrund inkonsequent, wenn nicht mal kleinste Schritte in der GKV erfolgen. Wann wird der Bund endlich auch die pauschale Beihilfe einführen und mit den Ländern gleichziehen? Danke.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement zu diesem wichtigen Thema.
Als SPD setzen wir uns bereits seit langem für die Einführung einer pauschalen Beihilfe auch für Bundesbeamt:innen ein. In den Bundesländern, in welchen wir als SPD Regierungsverantwortung tragen, konnten wir dies bereits regeln.
Auf der Bundesebene haben wir schon in der Vergangenheit versucht, die Union von der bundeseinheitlichen Einführung einer pauschalen Beihilfe zu überzeugen. Hierfür hatten wir innerhalb des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) eine entsprechende Initiative gestartet, die allerdings nicht umgesetzt werden konnte.
Denn neben allgemeinen Verbesserungen hinsichtlich der Wahlfreiheit für Beamt:innen würde die Einführung einer solchen Regelung echte sozialrechtliche Verbesserungen für Beamt:innen bedeuten, die z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung nicht ohne Weiteres freiwillig in die PKV kommen und sowohl in der PKV als auch GKV horrende Beiträge zahlen müssen.
Jedoch konnten wir leider sowohl in der Koalition mit der Union in der aktuellen Legislaturperiode als auch in der letzten Legislaturperiode mit der FDP hierfür keine Mehrheit finden.
Nichtsdestotrotz werden wir uns als SPD weiterhin dafür stark machen, eine pauschale Beihilfe auch auf der Bundesebene einzuführen. Denn es ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Zudem liegt es auch im eigenen Interesse des Staates, wenn sie als Arbeitgeber attraktiv bleiben wollen. Für viele Neubeamt:innen ist eine echte Wahlmöglichkeit in die GKV ein wichtiges Entscheidungskriterium. Wechselwillige Beamt:innen, die sich wegen der Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für eine Mitgliedschaft in der GKV entschieden hatten, werden Arbeitgeber:innen meiden, die ihnen diese Möglichkeit nicht bieten. Vor dem Hintergrund, dass sich sukzessive mehr und mehr Landesregierungen für diesen Schritt entscheiden, hoffe ich, dass folglich auf der Bundesebene ebenfalls eine Einigung möglich werden wird.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit den Menschen aus meinem Wahlkreis sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

