Unterstützen Sie eine Anhebung des Freibetrags auf Nebeneinkommen bei Arbeitslosengeld I? Falls ja, welche Schritte haben Sie diesbezüglich bereits unternommen?
Aktuell beträgt die Grenze für Nebeneinkommen neben ALG I 165 €. Jeder Euro darüber wird einem 1:1 wieder vom Arbeitslosengeld abgezogen. Damit besteht aktuell keine legale Möglichkeit den Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit nennenswert über einen Minijob auszugleichen.
Der Freibetrag stammt noch aus D-Mark-Zeiten (zweites SGB III-Änderungsgesetz 21. Juli 1999). Seitdem, also seit mehr als 25 Jahren wurde der Wert, abgesehen von der Umrechnung in Euro, nicht mehr angepasst. Im gleichen Zeitraum sind die durchschnittlichen Bruttolöhne aber um ca. 85% gestiegen.
Von der SPD wird eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 € pro Stunde gefordert. Zum Mindestlohn könnte man dann also 2:45 Stunden pro Woche arbeiten. Nur welcher Arbeitgeber betreibt den bürokratischen Aufwand dafür, bzw. welcher Arbeitnehmer arbeitet mehr ohne mehr zu verdienen? In jedem Fall besteht ein erhebliches Missverhältnis, weil eigentlich eine Nebentätigkeit bis 15 Stunden pro Woche erlaubt ist (§ 138 SGB III).

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement.
Den Hinzuverdienst im Arbeitslosengeld I (ALG I) anzuheben, geht aus meiner Sicht an den Grundsätzen des Arbeitslosengeldes vorbei. Dort gilt jemand, der 15 Stunden pro Woche arbeitet, als nicht mehr arbeitslos. Auch wer 556 Euro jeden Monat verdient, ist nicht mehr arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches III.
Ich möchte aber auch darauf verweisen, dass mit Blick auf die mögliche Hinzuverdienstgrenze Ausnahmen bereits bestehen. So gelten für vor der Arbeitslosigkeit bestehende Nebentätigkeiten höhere Einkommensfreibeträge. Damit gehen wir sicher, dass man durch die Arbeitslosigkeit nicht zusätzlich schlechter gestellt wird.
Die wenigsten Menschen bleiben nicht auf lange Sicht arbeitslos, die meisten finden glücklicherweise schnell wieder in Arbeit. Hierbei versuchen wir als SPD mit diversen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass für die Beschäftigten auch gute Rahmenbedingungen in den Betrieben vorherrschen.
Bei der Bewertung der Hinzuverdienstmöglichkeiten muss auch berücksichtigt werden, dass wir nicht wollen, dass Menschen ohne soziale Sicherung arbeiten. Bei einem Minijob ist die Beschäftigung sozialrechtlich lediglich mit einer begrenzten Versicherungspflicht in den Sozialversicherungssystemen vorgesehen. Die zu zahlenden Sozialabgaben werden dadurch verringert. Allerdings erwirbt man über Minijobs keine neuen Ansprüche auf ALG I und weniger Rentenanwartschaften. Aus diesem Grund muss es das Ziel sein, nachhaltig aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Hierbei kann eine geringfügige Beschäftigung eine nachhaltige Hürde sein.
Die Einführung und Anhebung des allgemeinen Mindestlohnes und der Branchenmindestlöhne haben zu einem Rückgang der Minijobs und zu mehr versicherungspflichtiger Beschäftigung geführt. Das ist gut und dieser Weg muss auch weitergegangen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte, auch wenn ich Ihnen eine Anhebung der Hinzuverdienstmöglichkeiten im Arbeitslosengeldbezug derzeit leider nicht in Aussicht stellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose