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Annika Klose
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Frage von Ulrich K. •

Unterstützen Sie eine Anhebung des Freibetrags auf Nebeneinkommen bei Arbeitslosengeld I? Falls ja, welche Schritte haben Sie diesbezüglich bereits unternommen?

Aktuell beträgt die Grenze für Nebeneinkommen neben ALG I 165 €. Jeder Euro darüber wird einem 1:1 wieder vom Arbeitslosengeld abgezogen. Damit besteht aktuell keine legale Möglichkeit den Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit nennenswert über einen Minijob auszugleichen.

Der Freibetrag stammt noch aus D-Mark-Zeiten (zweites SGB III-Änderungsgesetz 21. Juli 1999). Seitdem, also seit mehr als 25 Jahren wurde der Wert, abgesehen von der Umrechnung in Euro, nicht mehr angepasst. Im gleichen Zeitraum sind die durchschnittlichen Bruttolöhne aber um ca. 85% gestiegen.

Von der SPD wird eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 € pro Stunde gefordert. Zum Mindestlohn könnte man dann also 2:45 Stunden pro Woche arbeiten. Nur welcher Arbeitgeber betreibt den bürokratischen Aufwand dafür, bzw. welcher Arbeitnehmer arbeitet mehr ohne mehr zu verdienen? In jedem Fall besteht ein erhebliches Missverhältnis, weil eigentlich eine Nebentätigkeit bis 15 Stunden pro Woche erlaubt ist (§ 138 SGB III).

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