Portrait von Annika Klose
Annika Klose
SPD
94 %
48 / 51 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Katia R. •

Ist es möglich, die geplanten Kürzungen der Psychotherapiehonorare zu stoppen?

Sehr geehrte Frau Klose,
ich arbeite als Psychotherapeutin in Mitte. In den letzten Jahren haben sich die Anfragen von Patient*innen mehr als verdoppelt. Die Patient*innen kommen mit starken depressiven und Angstsymptomen, mit Zwangsstörungen und Burnout-Symptomen. Auch die politische Krisen der letzten Jahre haben Einfluss auf die Art, wie Patient*innen ihren Alltag verarbeiten, nämlich vermehrt vor dem Hintergrund eines allgemeinen Bedrohtheitsgefühls.
Ich helfe diesen Patient*innen, auf die Beine zu kommen. Vor dem Hintergrund gestiegener Praxiskosten kommt mir die geplante rückwirkende (!) Gehaltskürzung (denn faktisch handelt es sich darum), welche bei laufenden Nebenkosten (Praxiskosten, Versicherungen, Kreditzahlungen) dermaßen in meine Daseinsvorsorge eingreift, dass ich mir existenzielle Sorgen mache, wie ein Schlag in die Magengrube vor. Kann ich überhaupt noch vorausplanen oder wird die Abwertung meines Berufes weitergehen? Ich bedanke mich für Ihre Hilfe. MFG, K. R.

Portrait von Annika Klose
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema. Meine Fraktion und ich nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und wir können Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Allerdings muss ich auch betonen, dass die politischen Handlungsmöglichkeiten in dieser Frage sehr begrenzt sind.

Ablauf der Festlegung von Honorarhöhen

Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Der Gesetzgeber regelt die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen. Währenddessen sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer:innen, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. 

Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden. 

Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. Die nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeut:innen wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen. 

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. 

GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.

Unser Vorgehen als SPD

Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patient:innen warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesgesundheitsministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann. 

Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. 

Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patient:innen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern und nicht zu Lasten der Patient:innen gehen.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Zeit bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Annika Klose
Annika Klose
SPD

Weitere Fragen an Annika Klose