
(...) Vor der Errichtung einer Pflegekammer müssten daher gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken entkräftet werden. Die Einrichtung einer Kammer für Pflegeberufe würde gegen das verfassungsmäßige Übermaßverbot verstoßen, wenn die für sie vorgesehen Aufgaben auch von bestehenden Berufsverbänden, Vereinen und den Gewerkschaften wahrgenommen werden können. Daher bin ich grundsätzlich der Ansicht, dass auf staatliche Regelungen verzichtet werden kann, wo berufliche Selbstverwaltung gelingt. (...)