Frage von Keira S. • 03.09.2021
Portrait von Annalena Baerbock
Antwort von Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
• 07.09.2021

Ankommende Schutzsuchende sollen nach einem kurzen Check in von den europäischen Institutionen geführten Registrierungszentren in den EU-Staaten mit rechtsstaatlich und europäisch kontrollierten Außengrenzen auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Unter Berücksichtigung persönlicher Umstände wie familiärer Bindungen oder der Sprachkenntnisse bestimmt die EU Agentur für Asylfragen schnellstmöglich den Aufnahme-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens.

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