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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Annalena Baerbock von Klaus-Peter S. bezüglich Umwelt

Hallo Frau Baerbock!
Meine Frage betrifft die geforderten aufwändigen Gebäudesanierungen.
Die Grünen fordern die Einführung des KfW-55-Standard bei Sanierungen von Bestandsimmobilien! Dafür sind bei den alten Häusern äußerst kostenintensive Baumaßnahmen mit sehr hohem Aufwand erforderlich!Was haben Sie mit der Masse der Eigenheimbesitzer einer selbstgenutzten Immobilie vor, die trotz möglicher Förderungsbeträge finanziell gar nicht in der Lage sein werden,aus ihrem alten Haus ein klimafreundliches KfW- 55- Standard Haus zu machen?Was ist,wenn man sich diese Klimaschutzmaßnahmen gar nicht leisten kann?Müssen diese betroffenen Hausbesitzer ihr Haus zwangsweise verkaufen? Werden diese Häuser womöglich zwangsversteigert,oder gibt es hohe Geldstrafen?Was haben Sie für diese Situation geplant?Diese genannten Probleme werden ganz sicher in großer Zahl auftreten,weil es nicht nur vermögende Hausbesitzer im Land gibt! Haben sich die Grünen über diese realistisch eintretenden Probleme schon ernsthaft Gedanken gemacht?Welche Lösungen haben Sie parat, was dann geschehen soll?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gebäude haben eine lange Lebens- und Nutzungsdauer und weisen dementsprechend lange Investitionszyklen von Anlagen und Bauteilen von in der Regel 30 bis 50 Jahren bei Neubau und Sanierung auf. Um den Gebäudebestand bis spätestens 2050 klimaneutral umzubauen, müssen daher ab 2021 alle Neubauten und umfassenden Sanierungen energiesparend nach dem neuesten Stand der Technik und nahezu klimaneutral erfolgen. Um Kosten zu sparen und Mittel sparsam einzusetzen, soll künftig nach einer Vollsanierung das Niedrigenergiehausniveau KfW Effizienzhaus 55 erreicht werden müssen - außer, es ist baulich oder wegen Denkmalschutz nicht möglich. Das KfW Effizienzhaus 55 ist der Zielstandard, also wenn der/die Eigentümer/in das Haus oder ein Bauteil oder die Heizung ohnehin modernisiert. Die Modernisierung kann also auch schrittweise erfolgen. Im Neubau fordern wir den KfW Standard 40. Das spart Kosten und Aufwand. Dafür wollen wir das Gebäudeenergiegesetz anpassen. Denn so lässt sich ein vollsaniertes Gebäude mit Hilfe erneuerbarer Heizenergie klimaneutral und bezahlbar erwärmen und muss nicht ein zweites Mal modernisiert werden um die Klimaziele von Paris zu erreichen.

Selbstverständlich wollen wir die Eigentümerinnen und Eigentümer damit nicht alleine lassen und haben einen umfassenden Aktionsplan "Faire Wärme" erarbeitet. Wir brauchen einen starken Instrumentenmix aus "Fördern, Fordern und Informieren", um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sollen mit dem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan eine Hilfestellung in die Hand bekommen, um das jeweilige Ein- oder Zweifamilienhaus auf einen klimakompatiblen Gebäudestandard zu bringen. Umfassende Sanierungen und einen Heizungswechsel hin zur erneuerbaren Wärmeerzeugung werden finanziell stärker und zielgerichteter gefördert. Wir wollen die Förderprogramm so ausgestalten, dass auch Eigentümer mit kleinen Einkommen klima-modernisieren können.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Ein- und Zweifamilienhäusern adressieren wir gezielt, indem wir die Förderprogramme attraktiv ausgestalten und durch eine Informations- und Beratungsoffensive auch mit direkter Ansprache begleiten.

Weitere Informationen zu unserem Aktionsplan finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926182.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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