
Die wegen Veränderungen in der Lehrerbildung seit 1. Januar 2024 schrittweise begonnene Anhebung der Eingangsbesoldung im Grund- und Mittel-schullehrkräftebereich nach der Besoldungsgruppe A 13 hat keine Auswirkung auf die besoldungsrechtlichen Einstufungen der Fach- und Förderlehr-
kräfte.