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Anna Stolz
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Frage von Ulrich O. •

Wann stellt das Kultusministerium eine Handreichung zum Umgang mit sogenannten "Meldeportalen" und eine Klarstellung zur Positionierung gegen Extremismus bereit?

Sehr geehrte Frau Stolz,

aktuell stellt unter anderem die SZ die Frage, was Lehrer im Unterricht sagen dürfen (https://www.sueddeutsche.de/leben/schule-lehrer-neutral-afd-rechtstextremismus-li.3505157). An zahlreichen Schulen in Bayern und Deutschland häufen sich haltlose Beschwerden von Eltern oder parteinahen Akteuren, die den Lehrern eine Missachtung des "Neutralitätsgebotes" vorwerfen. Dass der Beutelsbacher Konsens den Begriff der "Neutralität" nicht enthält, ist jedoch scheinbar vielen Menschen nicht bewusst.

Wann gibt es von Seiten des Kultusministeriums eine amtliche Klarstellung und Darlegung des Beutelsbacher Konsens, auf die sich Lehrer und Lehrerinnen beziehen können? Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Küspert hat m.W. die BLZ vor Jahren diesbezüglich beraten - kann seine Arbeit hier nicht weiter verwendet werden? Dass Bildungsarbeit in Bezug auf verfassungsmäßige Ziele nicht neutral sein darf, sollte Lehrer nicht verunsichern.

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