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Anja Schulz
FDP
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Frage von Lothar M. •

Haben Sie dem Änderungsantrag im der CDU/CSU-Frakton bzgl. Streichung der § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG (dabei inbesondere die Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften) zugestimmt?

Sehr geehrte Frau Schulz,

die CDU/CSU-Fraktion hat einen Änderungsantrag für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) im Finanzausschuss eingebracht, welcher die Sätze § 20 Abs. 6 Satz 4 bis 6 EStG streicht. Die FDP hat mehrfach betont, sich weiterhin für die Streichung dieser Sätze einzusetzen. Haben Sie also folgerichtig dem Antrag der Union zugestimmt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.

das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde über mehrere Wochen, mit unseren Koalitionspartnern diskutiert. Bei drei Koalitionspartner ist es nachvollziehbar, dass bisweilen unterschiedliche Auffassungen und Herangehensweisen zu den Themen bestehen. Am Ende haben wir einen guten Kompromiss finden können, der dazu beiträgt, dass künftig mehr Unternehmen, mehr Investoren und mehr Kleinanleger den Gang an den Kapitalmarkt wagen.

Dabei ist es kein Geheimnis, dass sich die inhaltliche Positionierung der FDP in der von Ihnen angesprochenen Frage vom Ergebnis dieser Verhandlungen unterscheidet. Wir haben bei unseren Ampelpartnern für eine Verbesserung der jetzigen Situation geworben. Insbesondere die sich auf den Haushalt auswirkenden 1,3 Mrd. Euro haben die Durchsetzung, in dieser aktuell schwierigen Haushaltslage, erschwert.

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass der von Ihnen erwähnte Unions-Antrag – neben der Änderung der Verlustverrechnung – eine Reihe weiterer Punkte beinhaltete, die in dieser Form nicht zustimmungsfähig waren (etwa die Ausweitung der AGB-Bereichsausnahme auf Versicherungsunternehmen oder die Absenkung von Zustimmungspflichten bei SPACs und Mehrstimmrechten), haben wir den besagten Änderungsantrag abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Schulz

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