(...) Die Gewährung von Überbrückungshilfe setzt voraus, dass die oder der Studierende sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befindet, unmittelbar Hilfe benötigt und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden kann. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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