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Anja Karliczek
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Frage von Stephen M. •

Frage an Anja Karliczek von Stephen M. bezüglich Bildung und Erziehung

Guten Tag Frau Karliczek,
Ich beobachte seit einiger Zeit die Entwicklung von Studienplatz-Vergabeverfahren und es ergibt sich für mich eine Frage bezüglich der Kapazitätsprüfungen bzw. Studienplatzklage für zulassungsbeschränkte Studiengänge wie z.B. Psychologie.

Warum müssen die Kosten für das Eilverfahren, die Arbeitszeit des Anwalts der zu Überprüfenden Universitäten und der (falls vorhanden) selbst gewählte eigene Anwalt von den Kläger*innen getragen werden?
In einer Gesellschaft in der 80% der Akademiker in Akademikerhaushalten geboren werden (das spiegelt nicht im Ansatz die Demografie der Gesellschaft wider) ist das ein weiteres Unsinniges Hindernis für s.g. Bildungsaufsteiger aus den finanziell prekär aufgestellten Gesellschaftsschichten und ermöglicht Menschen mit viel einkommen den Zugang zu "extra Studienplätzen", auf die Menschen die sich für solche Verfahren verschulden müssten oder kein Geld dafür aufbringen können einen erheblich erschwerten Zugang haben. Warum werden die Kosten nicht vom Staat oder den Universitäten getragen, wenn die Klagenden offensichtlich keine Verantwortung für den Misstand der defizitär kalkulierten Studienplatzvergabeverfahren tragen, die Hochschulen jedoch schon.

Freundlichste Grüße,
M.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, aber diese ist bei uns falsch adressiert. Die Studienplatzvergabe liegt nicht in unserem Einflussbereich.

Mit freundlichen Grüßen
Team Anja Karliczek

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