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Antwort von Angelika Glöckner
SPD
• 20.05.2015

(...) Das bedeutet aber auch, dass eine Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung – wie auch immer Sie geartet sein mag – genau mit den vom EuGH angesprochenen Prinzipien vereinbar sein muss. Dies soll und muss die Grundlage eines zustimmungsfähigen Gesetzesentwurfes sein. (...)

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