Angela Settele
BAYERNPARTEI
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Frage von Anna S. •

Frage an Angela Settele von Anna S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Settele,

ich wohne mit meinem 6-jährigen Kind in einer 2,5 Zimmer-Wohnung in München und muss von meinem Einkommen über 50 Prozent für die Miete aufwenden (ca.1000 €). Ich bin berufstätig, kann aber als allein Erziehende (noch) nicht Vollzeit arbeiten. Meine Frage ist (da Sie das auf Ihr Wahlplakat schreiben): wie kann die Politik bzw. wie wollen Sie Eigentümer verpflichten, günstigeren Wohnraum zu schaffen? Es sollten v.a. auch Geringverdiener profitieren, die keine Sozialleistungen beziehen und somit keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben? Ich bin mit meinem Einkommen gerade so an der Grenze, dass ich keinen Anspruch auf Wohngeld oder Hartz IV habe, da der Unterhalt für das Kind ja auch angerechnet wird. Andererseits habe ich auf dem Wohnungsmarkt als allein Erziehende gegenüber Familien sehr schlechte Chancen. Was kann ich tun um eine günstigere Wohnung zu finden (und damit mehr Geld für mein Kind übrig zu haben). Ein Umzug in eine kleinere Wohnung (2 Zi.) würde auch nicht helfen, da diese nicht günstiger zu haben ist.

Antwort von
BAYERNPARTEI

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Bezahlbares Wohnen ist aktuell zu einem der größten Probleme in unserer Gesellschaft geworden. Wohnen ist ein elementares Bedürfnis und ein Grundrecht des Menschen. Das ist der Grund, weshalb ich auf mein Wahlplakat geschrieben habe „Eigentum verpflichtet“. Gemeint ist damit, dass der private Bodenbesitz und Baugrund nicht als Wertobjekt zum Spekulationsgegenstand einiger Superreicher gemacht werden darf (denn nur weniger als die Hälfte der Grundstücke, die von Privat-Eigentümern erworben werden, wird tatsächlich bebaut, bei den anderen dient der Grunderwerb nur der Wertsteigerung).
D.h. nur die Politik kann solche Spekulationen mit Wohnraum einschränken, indem es eine Verpflichtung gibt, dass bestimmte Flächen gemeinnützig bebaut werden müssen. Auch das Erbbaurecht ist hier ein gutes Instrumentarium, d.h. die öffentliche Hand darf ihre Grundstücke und Wohnungen nicht aus finanziellen Gründen privatisieren, wie das die Bayerische Staatsregierung mit den GBW- Wohnungen gemacht hat, es hätte sehr wohl die Alternative gegeben, die Wohnungen an die kommunalen Träger auf Erbbaurechtsbasis zu verkaufen. Dann würde der Wert des Bodens der Allgemeinheit zugute kommen und nicht nur einigen wenigen Spekulanten.
Dies alles mag Ihnen in Ihrer jetzigen Situation nicht sofort weiterhelfen. Zu überlegen ist jedoch, dass politische Lösungen in der oben aufgezeigten Form nicht mit der bisherigen Mehrheit im Landtag durchsetzbar sind und man deshalb genau überlegen sollte, wem man seine Stimme gibt. Konkret auf Ihre Situation bezogen finde ich es auch nicht richtig und vor allem nicht gerecht, dass Sozialleistungen – wie das bayerische Familiengeld mit der Gießkanne verteilt werden, anstatt gezielt bedürftige Familien – wie Sie als allein Erziehende – zu unterstützen. Von dem – zu Wahlkampfhilfezwecken- geschaffenen bayerischen Familiengeld – profitieren Eltern mit größeren Kindern - wie Sie – überhaupt nicht. Sie würden „mehr in der Tasche“ haben, wenn der Kindesunterhalt nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden würde. Mit einem höheren Freibetrag für Berufstätige würden auch berufstätige Eltern, wie Sie an der Einkommensgrenze, zusätzlich Sozialleistungen erhalten.
Denn bei den jetzigen Mietkosten ist es fast unmöglich, in München mit einem Einkommen auf Mindestlohnbasis eine mehrköpfige Familie durch Arbeit zu ernähren. Für viele Hartz-IV Familien, die vom Staat die hohen Miet- und Lebenshaltungskosten als Transferleitung bekommen, lohnt es sich aus diesem Grund jetzt schon nicht mehr zu arbeiten – und dieser Anreiz schwindet tatsächlich mit der Anzahl der Familienmitglieder, sprich mit jedem Kind, wenn hier noch eine weitere Sozialleistung obendrauf gepackt wird. Das heißt, dass mit der Auszahlung von solch – einerseits juristisch fragwürdigen und ohne Not gemachten Geschenke - auch und vor allem die Gerechtigkeitsfrage bei der Verteilung von Sozialleistungen gestellt werden muss. Wenn dies jetzt nicht berücksichtigt wird, fördert man weiterhin die Zunahme der Spaltung der Gesellschaft.

Mit herzlichen Grüßen
Angela Settele