
(...) Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass der Rettungsassistent seinen Berufsstatus behalten wird. Zudem hat er aber die Möglichkeit die Prüfung im Rahmen einer Übergangsregelung zu absolvieren, um dann die neue Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ mit allen Rechten, aber auch Pflichten tragen zu dürfen. Der Gesetzentwurf sieht zurzeit eine unterschiedliche Behandlung ohne oder mit Vorbereitungslehrgang von bis zu sechs Monaten vor. (...)